KREDIT UND FINANZEN
Kredite | Girokonten | Versicherungen | Altersvorsorge | Ratgeber | Finanzrechner | Basel II | Blog
Bankenaufsicht

Bankaufsichtliche Überprüfung

Nach den Mindestkapitalanforderungen stellt der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess (Supervisory Review Process (SRP)) die zweite Säule von Basel II dar.

Im Zuge der Richtlinien von Basel II wurde dieser Überprüfungsprozess an die neuen Vorschriften zur Eigenkapitalunterlegung aus der Säule 1 des neuen Papieres angepasst.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass jede Bank über ein umfassendes Risikomanagement verfügt, denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Banken über ausreichend internes Kapital verfügen, um Risiken abdecken zu können. In diesem Zusammenhang wird versucht, die qualitative Komponente der Bankenaufsicht in den Vordergrund zu rücken.

Der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess kann in vier Bereiche unterteilt werden:

  • Bankinterner Prozess zur Sicherstellung der Kapitaladäquanz (Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP)
    Schaffung und Verbesserung eines bankeninternen Verfahrens zur Beurteilung der angemessenen Kapitalausstattung im Verhältnis zum eingegangenen Risiko
    Aufbau einer Strategie für den Erhalt des Eigenkapitalniveaus
  • Bankaufsichtliche Überprüfungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP)
    Bewertung und Überprüfung der bankinternen Verfahren durch die Bankenaufsicht
  • Aufsichtsbehördliche Maßnahmen
    Die Mindestkapitalausstattung sollten die Banken von sich aus erhöhen
    Die Bankenaufsicht behält sich vor, gewisse Maßnahmen wie zum Beispiel die Erhöhung der Eigenkapitalausstattung zu ergreifen
  • Aufsichtsrechtliche Intervention
    Eingreifen der Bankenaufsicht bei Unterschreitung der Mindestkapitalausstattung

Nach den Ausführungen zum Prozess der bankaufsichtlichen Überprüfung als zweiter Säule von Basel II stellen wir Ihnen auf der nächsten Seite mit der Marktdisziplin die dritte Säule des Gefüges vor... >>>

Marktdisziplin >>>

 

 


Anzeige