Generationenvertrag
Rentenformel
Versicherungspflicht
Versorgungssicherheit
Versorgungslücke
Sicherheit der BAV
Vor- und Nachteile der BAV
Formen der BAV
Entgeltumwandlung
Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Direktzusage
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Pensionskasse
Pensionsfonds
Direktversicherung
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Fonds
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Riester-Rente
Rürup-Rente
Abgeltungssteuer
Besteuerung von Lebensvers.
Sonderausgabenabzug
Nachgelagerte Besteuerung
Sonderausgabenabzug
Im Rahmen der privaten und auch betrieblichen Altersvorsorge können Beiträge zu Rentenversicherungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich als so genannter Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.
Diese Summen werden bei der Einkommenssteuererklärung vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen abgezogen, so dass sich dieses mindert und automatisch weniger Steuern gezahlt werden müssen.
Sonderausgaben können somit auch im Sinne von Ausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Innungen, Kammern) gehören ebenso dazu wie auch Beiträge zu privaten Renten- und Lebensversicherungen, oder auch zu Rürup-Rente, Riester-Rente und Formen der betrieblichen Altersvorsorge.
Als sonstige Vorsorgeaufwendungen können weiterhin auch Beiträge zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen steuermindernd wirken. Viele Renten- und Lebensversicherungen werden mit dieser Zusatzleistung abgeschlossen. Die vorher bereits erwähnte graduelle Erhöhung der Höchstabzugsgrenzen für Vorsorgeaufwendungen um jährlich 2 Prozent wird in den nächsten Jahren bis 2025 eine vollständige Berücksichtigung der Aufwendungen zu Gunsten einer nachgelagerten Besteuerung Ermöglichen.
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Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot zur privaten Rentenversicherung können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
