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Rürup-Rente
Namensgeber der Rürup Rente als Form der staatlichen Unterstützung privater Altersvorsorge ist der Ökonom und (ehemalige) Vorsitzende des Wirtschaftsweisenrates Bert Rürup. Die nach ihm benannte Form der privaten Vorsorge ist ähnlich der gesetzlichen Rente nicht mit einem Kapitalwahlrecht verbunden.
Mögliche Formen sind hierbei Kapital-Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung.
Die Beiträge zu diesen Versicherungen unterliegen während der Ansparphase gestaffelten Steuerbegünstigungen. Im Rentenalter sind die Zahlungen jedoch mit einem immer größer werdenden und 2040 die Marke von 100 Prozent erreichenden Anteil zu versteuern, was jedoch angesichts eines im Ruhestand meist niedrigeren Steuersatzes Vorteile bringt.
Eine Übersicht über die Entwicklung der Anteile, mit welchen die Beiträge zu einer Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht und im Alter versteuert werden müssen, finden interessierte Leser auf unserer folgenden Seite:
Basisrente >>>
Dass die Rürup-Rente einer Leibrente gleichkommt, ist der Tatsache geschuldet, dass die angesparten Beiträge ausschließlich zur Altersvorsorge verwendet werden sollen – im Prinzip der Riester-Rente ähnlich, nur strenger ausgelegt. Dazu passt auch, dass eine Rürup-Rente während der Ansparphase nicht aufgelöst werden kann.
Durch die hohen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten in Form von Absetzung von Sonderausgaben in Form eines bis 2025 auf 100 Prozent ansteigenden Anteils von bis zu 20.000 (Alleinstehende) bzw. 40.000 (Verheiratete) pro Jahr, eignet sich die Rürup-Rente vor allem für jene, die hohe Einkommen und damit auch hohe Steuersätze haben.
Progression verspricht steuerliche Be- und Entlastung
Eine für die nächsten Jahre vorgesehen Progression soll bis zum Jahr 2025 ermöglichen, dass 100 Prozent der Beiträge zur Rürup-Rente bis zu einem Maximalbetrag von 60.000 pro Jahr abgesetzt werden können. Diese steuerliche Inversion (Vergünstigung in Beitragszahlungszeiten- volle Besteuerung im Rentenalter) ist der Tatsache geschuldet, dass Rentner durch die niedrigere Steuerklasse eine geringere steuerliche Belastung erfahren.
Rürup-Renten sind in der Ansparphase nicht pfändbar, ebenso wenig zu keiner Zeit übertragbar, was bedeutet, dass bei Nichterleben des Versicherungsnehmers keine Leistung erbracht wird, es sei denn, es werden Zusatzversicherungen abgeschlossen, die jedoch wiederum aufgrund von Rückstellungen die Rendite mindern.
Die Auszahlung der Rürup-Renten kann nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen, auch gibt es keine Rentengarantiezeit. Außerdem sieht die Rürup-Rente keine staatlichen Zulagen vor, schuldet ihre Attraktivität demnach ausschließlich den Steuervorteilen.
Gerade und vor allem Selbstständige sollen aus dieser Variante der privaten Altersvorsorge ihre Vorteile ziehen. Als nicht Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung haben sie faktisch keine anderen Möglichkeiten Vermögen für den Ruhestand und mithilfe steuerlicher Vorteile zu schaffen, können sie doch an der Riester-Rente bzw. Programmen der betrieblichen Altersvorsorge nicht teilnehmen.
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Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot zur Rürup-Rente können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

