KREDIT UND FINANZEN
Kredite | Girokonten | Versicherungen | Altersvorsorge | Ratgeber | Finanzrechner | Basel II | Blog
Riester-Rente als Form der privaten Altersvorsorge

Riester-Rente

Die vom ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, umgesetzte Idee einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beruht in erster Linie auf der Überlegung, dass Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Versorgungslücke ermutigt werden müssen, Eigeninitiative zur Vermögensbildung für das Rentenalter zu entwickeln.

Dabei werden jedoch nicht alle Produkte entsprechend gefördert oder durch Steuerermäßigungen begünstigt. Vielmehr müssen sie zertifiziert sein, was impliziert, dass sie zumindest garantieren, dass die eingezahlten Beiträge im Rentenalter entweder monatlich oder als einmalige Kapitalabfindung und bis zum Lebensende des Versicherungsnehmers ausgezahlt werden.

Diese Nominalwertzusage ist somit ein Bestandteil der Kriterien. Außerdem verpflichten förderungswürdige Riester-Renten den Vertragsnehmer zu laufenden Einzahlungen und frühesten Auszahlungen nach Vollendung des 60.Lebensjahres.

Die Versicherungsunternehmen hingegen müssen gewährleisten, dass neben der Auszahlung von Rentenbeginn an bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres eine gleich bleibende oder steigende Rente ausgezahlt wird.

Wichtiger jedoch in Bezug auf die zu erwartenden Renditen sind neben der Form des Ansparens (Sparplan, private Rentenversicherung, Fonds), dass die Versicherungsgesellschaft  sowohl die Vertriebskosten über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren verteilt, wie auch weiterhin große Transparenz bezüglich Verwendung der eingezahlten Beiträge, bisher gebildetem Kapital und eben  Abschluss- und Vertriebskosten zu schaffen hat.

In den Genuss der Riester-Rente kommen jedoch nur Angehörige bestimmter Personenkreise. Darunter fallen gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und auch Arbeitslose.

Die steuerlichen Vergünstigungen sind abhängig von einem Minimum von 60 Euro pro Jahr (so genannter Sockelbetrag) und einem Maximum von 4 Prozent des Jahresbruttoeinkommens, die man als Eigenleistung erbracht haben muss. Erst dann lassen sich maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Zulagen in Höhe von 154 Euro (Alleinstehende), 308 Euro (Verheiratete) plus einer Zulage für alle  kindergeldberechtigten  Kinder in Höhe von 185 Euro pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Liegt die Zulage jedoch über dem  rein rechnerischen Eigenanteil, so muss der bereits weiter oben genannte Sockelbetrag von derzeit 60 Euro einbezahlt werden, um trotzdem in den Genuss der vollen Förderung zu kommen.

Wie hoch Zulagen, Eigenleistung und steuerliche Vergünstigung bei der Riester-Rente sein können, lässt sich mit unserem Riester-Rechner individuell berechnen:

Riester-Rechner >>>

Eine Neuerung bezüglich der Entnahme von Kapital aus Riester-Verträgen für Tilgungen oder Erwerb von Wohneigentum (Wohn-Riester) besagt nun, dass das angesparte Geld komplett entnommen werden darf, ohne dass die staatlichen Zuschüsse entfallen würden. Dabei muss jedoch ein Mindestbetrag von 10.000 Euro bereits abgespart worden sein. Trotzdem ist eine enge Zweckbindung gegeben, immer mit Hinblick auf die Vorsorge für das Alter.

... Staatliche Förderung Rürup-Rente ...

Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot zur Riester-Rente können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

Anzeige