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Pensionskassen als Form der betrieblichen Altersvorsorge
Pensionskassen sind – ähnlich Versicherungsunternehmen und auch der Unterstützungskasse – eigenständige Versorgungsträger, an welche der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geleisteten oder vom Bruttolohn einbehaltenen Beiträge überweist.
Hierbei verwalten und investieren Pensionskassen diese Beträge auf eigenes Risiko, nach eigenem Ermessen und unabhängig vom eigentlichen Unternehmen. Daher sind sie auch die direkten Ansprechpartner für die Leistungsberechtigten im Versorgungsfall (also bei Rentenantritt, Invalidität oder Tod).
Insofern müssen sich Pensionskassen ihrerseits gegen Zahlungsunfähigkeit absichern. Es sei jedoch bemerkt, dass im Falle einer Insolvenz der Arbeitgeber einspringen und die Ansprüche bezüglich der garantierten Altersvorsorgeleistungen bedienen muss. Die eingezahlten Beiträge kann der Versicherte sich entweder als lebenslange Rente auszahlen lassen oder eben eine einmalige Kapitalabfindung wählen, dies jedoch frühestens mit 60 Jahren.
Pensionskassen werden mitunter eigens von Unternehmen ins Leben gerufen (geschlossene Pensionskassen) und versichern dann auch nur betriebsangehörige Arbeitnehmer, wobei gesagt sei, dass die Arbeitnehmer direkt bei der Pensionskasse versichert sind, obgleich sie über den Arbeitgeber angemeldet werden müssen. Demnach können sie auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen weiterhin freiwillige Beiträge leisten. Offene Pensionskassen ihrerseits stehen allen Interessierten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite offen. Außerdem untergliedern sich Pensionskassen in Kapital gedeckte und umlagefinanzierte. Bei letzteren wird, ähnlich der gesetzlichen Versicherung, das Kapital direkt von den Beitragszahlern zu den Leistungsempfängern umgelegt.
Pensionskassen unterliegen der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und gewähren bezüglich der Rendite die staatlich geforderte Mindestverzinsung von derzeit 2,25 Prozent. Insofern ist auch ihr Investmentverhalten recht konservativ ausgelegt, also wird vornehmlich in festverzinsliche Wertpapiere investiert, jedoch auch in Aktien, wobei dieser Anteil maximal 35 Prozent betragen darf. Insofern ähneln sie Pensionsfonds und auch Lebensversicherungen.
Bezüglich der Versteuerung im Rentenalter bzw. Steuervergünstigungen während der Einzahlungsphase gelten ähnliche Bestimmungen wie auch bei Unterstützungskassen und der Direktzusage (für Verträge nach 2004 bedeutet das nachgelagerte Besteuerung der Beiträge in jeglicher Form, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer– und sozialversicherungspflichtigfrei).
Im Gegensatz zur Direktzusage entstehen weder dem Unternehmen noch dem Arbeitnehmer Kosten durch die Pflichtbeiträge im Pensionssicherungsverein. Jedoch kann es gerade bei neu gegründeten Kassen zu Gründungskosten kommen, die wiederum einen negativen Einfluss auf die Rendite haben.
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Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Leadbörse der Finads GmbH sowie daran angeschlossene, nach §34d GewO zugelassene Versicherungsmakler):
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