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Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Form der betrieblichen Altersvorsorge

Eine weitere Möglichkeit der Entgeltumwandlung und damit der betrieblichen Altersvorsorge kann für die Arbeitnehmer die Beteiligung am Kapital des Unternehmens bedeuten. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten.

Formen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Es kann eine direkte Beteiligung in Form von Aktien erworben werden, welche letztendlich neben der Rendite auch ein Stimmrecht verspricht. Es können vom Unternehmen aber auch Vorzugs-, also Mitarbeiteraktien ausgegeben werden, die nicht unbedingt über ein Stimmrecht verfügen müssen, dafür aber günstiger als reguläre Aktien sind. Mitarbeiter können sich als stille Teilhaber in das Unternehmen einkaufen oder mit Teilen ihres Bruttogehaltes Fremdkapital ihres Unternehmens – also Kredite – mittragen (indirekt wohl auch eine Form der Unternehmensfinanzierung). Ebenso sind Mischformen im Sinne von Beteiligungen am Eigen- und Fremdkapital möglich. Auch ist es denkbar, dass das Zeichnen von stillen Beteiligungen einhergeht mit Zuschüssen zur Pensionskasse seitens der Betriebe.

Die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetragen für direkte Beteiligungen auf 360 Euro pro Jahr und Beschäftigtem ist dabei nur ein Zeichen seitens der Politik, die Beteiligung der Mitarbeiter an ihren Unternehmen nicht nur als Steigerung der Wertschöpfung zu betrachten, sondern dadurch auch die spätere Betriebsrente anzuheben und dabei gleichzeitig den Mitarbeitern selbst ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu überlassen.

Für die Unternehmen bedeuten Mitarbeiterkapitalbeteiligungen neben einer sehr engen Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb auch die Überlegung, ob und wenn ja, mit welchem Stimmrecht sie ihre Belegschaft ausstatten möchten.

Freie Wahl der Umwandlung

Die Teilhabe an Dividendenausschüttungen und deren mögliche Umwandlung in Einzahlungen für Pensionsfonds, Pensionskassen oder auch andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge soll in jedem Fall sowohl den Unternehmen, wie aber auch den Mitarbeitern frei gestellt bleiben.

Neue Überlegungen gehen in Richtung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds, die von privaten Fondsgesellschaften und unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) geführt werden, und deren Kapital zu mindestens 60 Prozent wieder in das beteiligte Unternehmen fließen muss.

Weiterhin können Unternehmen bei der Beteiligung ihrer Mitarbeiter am Firmenkapital über einen größeren finanziellen Spielraum verfügen, um innovative Entwicklungen anzugehen, ihre Position am Markt zu festigen oder auch um Personal einzustellen.

... Entgeltumwandlung Direktzusage ...

Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Leadbörse der Finads GmbH sowie daran angeschlossene, nach §34d GewO zugelassene Versicherungsmakler):

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