Generationenvertrag
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Generationenvertrag
Die Finanzierung der gesetzlichen Vorsorge basiert auf dem Generationenvertrag. Dahinter steht die Idee, dass die sich im Erwerbsleben befindenden Beitragszahler für die Rentenbeiträge der aktuellen Renterinnen und Rentner aufkommen – und dies anhand der von ihnen eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung.
Dieses Umlageverfahren erlaubt einerseits die zeitnahe und zweckgebundene Verwendung der in die Rentenkassen fließenden Beiträge und sichert andererseits auch ein aktuelles Bild über Beiträge und Ansprüche.
Insofern vertrauen jetzige Beitragszahler die Auszahlung ihrer Anwartschaften den folgenden Generationen an, denn die von ihnen geleisteten Zahlungen werden nicht auf ihr eigenes Rentenkonto gebucht.
Der Generationenvertrag basiert in erster Linie also auf der Annahme, dass auch die folgenden Generationen sich in dem Maße an der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen werden, welches sie bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit in Form ihrer Beiträge für die Renten der jetzigen Beitragszahler tragen werden.
Im Prinzip sorgen die Jungen also für die Alten.
Generationenvertrag gerät ins Wanken
Doch wenn sich aufgrund zahlreicher Faktoren das Verhältnis zu Ungunsten der Beitragszahler verändert – wenn also immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner zahlen müssen – gerät der Generationenvertrag ins Wanken.
Menschen werden immer älter und mit verlängerter Lebenszeit geht auch eine längere Rentenbezugszeit einher. Andererseits beginnen junge Menschen immer später, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen und damit auch Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.
Weiterhin entsteht auch durch Arbeitslosigkeit und geringfügige Beschäftigungen ein Ungleichgewicht zwischen Leistungszahlern und -empfängern. Schließlich sind auch Selbstständige und Freiberufler von der Pflicht entbunden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Je drastischer sich also eine Gesellschaft demografisch und auch in ihren beruflichen und sozialen Strukturen verändert, desto wahrscheinlicher wird es, dass kommende Anwartschaften seitens des Staates und damit letztendlich auch durch die Bürger in Form von Steuergeldern entweder quer- bzw. fremdfinanziert werden müssen, oder aber, dass die Beiträge erhöht und die Renten gleichzeitig verringert werden bzw. das Rentenalter angehoben wird.
Dass dieses System auch in anderen Ländern in Kritik geraten ist, zeigt, wie anfällig Systeme sind, die auf gleich bleibende gesellschaftliche Strukturen gesetzt oder nicht rechtzeitig reagiert haben. Schließlich können komplette Gesellschaften nur mit großer Zeitverzögerung auf demografische Änderungen umgestellt werden.
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