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Formen der betrieblichen Altersvorsorge

Formen der betrieblichen Altersvorsorge

Unternehmen stehen fünf verschiedene Möglichkeiten – also Durchführungsweg oder auch Durchführungsformen– offen, um die betriebliche Altersvorsorge anzubieten und zu organisieren. All diese fünf Formen bieten Arbeitgerbern und Arbeitnehmern spezifische Vor- und Nachteile.

Dabei ist entscheidend, welche Strategien und Ziele mit der jeweiligen Wahl der Form verfolgt werden sollen. Möchte der Betrieb seine Mitarbeiter stark an sich und den unternehmerischen Erfolg binden, kann er sich für eine Direktzusage und/oder eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung entscheiden. Ist wiederum ein Minimum an Aufwand erwünscht, sind Pensionskasse oder Direktversicherungen denkbar, bei welchen der eigentliche Rentenzahler nicht das Unternehmen, sondern entweder die Pensionskasse oder die Versicherung ist.

Nicht zuletzt auch aufgrund der Freiheit bezüglich der Ausgestaltung und überhaupt des Angebots einer betrieblichen Altersvorsorge konnte diese Vielfalt erst zustande kommen, von welcher nicht zuletzt auch der Arbeitnehmer profitiert. Dennoch bedeutet die Freiheit der Wahl der Gestaltungsform immer auch, dass die Unantastbarkeit der Ansprüche für die Arbeitnehmer jenseits wirtschaftlicher Entwicklungen der Betriebe gewährleistet bleibt und diese auch dafür Sorge tragen müssen. Die vorher genannten Sicherungsvereine für Rentenansprüche und auch Einzahlungen in Insolvenzversicherungen sollen die Rente der Angestellten garantieren.

Technische Ausstattungsmerkmale

Bezüglich der "technischen" Ausstattung der verschiedenen Durchführungswege sei gesagt, dass sie sich insofern voneinander unterscheiden, als dass entweder ein direkter Anspruch an das Unternehmen besteht, oder aber diese Ansprüche faktisch ausgelagert werden.

Weiterhin sind auch nicht alle Durchführungsformen förderungswürdig im Sinne steuerlicher Ersparnisse und staatlicher Zulagen. Dennoch müssen alle den im Gesetz über die betriebliche Altersversorgung festgeschriebenen Standards entsprechen. Neben der Unverfallbarkeit der Ansprüche bei mindestens 5 Jahren Beitragszahlung und einem Mindestalter von 30 Jahren (damit verbunden auch die Portabilität – also Übertragbarkeit aufgebauter Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers bei Arbeitgeberwechsel) und dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung auch im Falle außertariflicher Beschäftigung, steht vor allem die Garantie der Leistungszahlung bei Eintritt in den Ruhestand im Vordergrund und damit die Pflicht der Unternehmen, sich auch bei Ausgliederung der betrieblichen Altersvorsorge um eine sachgemäße Abwicklung und eine den Beitragsjahren und -zahlungen entsprechende Auszahlung zu kümmern.

... Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge Entgeltumwandlung ...

Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Leadbörse der Finads GmbH sowie daran angeschlossene, nach §34d GewO zugelassene Versicherungsmakler):

Ein Service von ccfs Altersvorsorge Vergleiche

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