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Das System der drei Säulen bei der Altersvorsorge
Das System der deutschen Rentenversicherung basiert in seiner Grundform auf drei sich ergänzen könnenden Prinzipien der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge.
Dabei steht einerseits der paritätische Aspekt im Vordergrund, vor allem in Bezug auf gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge, nicht zuletzt auch mit dem Ziel, die Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung gleichermaßen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verteilen.
Die grundlegende Säule der gesetzlichen Altersvorsorge bildet nach wie vor die gesetzliche Rentenversicherung. Der betrieblichen Altersvorsorge als zusätzliche Stütze schließt sich die
private Altersvorsorge an. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung steht sie allen Pflichtversicherten zwar lediglich als Option offen, empfiehlt sich jedoch aufgrund immer weiter abnehmender Beitragszahler und gleichzeitig zunehmender Rentenbezieher als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Vorsorge. Dadurch nämlich, dass auch in Zukunft immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentner im Sinne der Rentenbeiträge in die Rentenversicherungskassen einzahlen, werden über kurz oder lang die Beiträge weiter steigen und die Renten weiter sinken.
Drei-Schichten-Modell
Grundlegend betrachtet bedeutet das System der drei Säulen zumindest auf die gesetzliche Pflichtversicherung bezogen eine gewisse Stabilität und mehrfache Absicherung, andererseits steht dieses Prinzip auch für eine gewisse Statik und Unbeweglichkeit, da sein Umbau sehr kostspielig und zeitaufwendig wäre.
Die Weiterentwicklung des Drei-Säulen-Systems in Form des Drei-Schichten-Modells wirkt als Ergänzung dem demografischen Wandel entgegen, indem es auf die Basisversorgung (gesetzliche Altersvorsorge), die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge (also auch betriebliche Altersvorsorge) und Zusatzprodukte im Bereich private Altersvorsorge wie etwa die Lebensversicherung setzt und damit die gesetzliche Rentenversicherung ein Stück weit entlastet.
Denn, wenn in Zukunft immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner im Sinne von Beiträgen zur Rentenversicherung verantwortlich sind, ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis letztendlich dieses System in seinen Strukturen kollabieren wird.
Da das Grundprinzip einer gesetzlichen Altersrente mit seinen Wurzeln in den Bismarckschen Sozialgesetzen ohne Zweifel auch eine Errungenschaft sozialer Marktwirtschaft und als Grundabsicherung im Alter für viele Menschen unabdingbar ist, wird auch weiterhin an den drei Säulen festgehalten. Dennoch verschiebt und verlagert sich die Gewichtung innerhalb der einzelnen Komponenten. Dies bedeutet Belastung für die eine und Entlastung für die andere(n) Seite(n), kann aber auch zu einem "weichen" Übergang in eine weniger staatlich regulierte, dafür aber geförderte Altersvorsorge führen.
WISSENSWERTES
Demografischer Wandel - Der demografische Wandel beschreibt die Tatsache, dass aufgrund einer allgemein steigenden Lebenserwartung durch bessere Lebensbedingungen und medizinische Versorgung die Sterberate jene der Geburten nach und nach unterschreitet. Für das Rentenversicherungssystem bedeutet dies, dass immer mehr Rentenbezieher immer weniger Beitragszahlern gegenüber stehen. Aber auch in Bezug auf strukturelle Veränderungen wie Abwanderung junger Menschen lässt sich der demografische Wandel beziehen. So leiden nicht wenige Kommunen unter der Tatsache, dass aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage mehr und mehr Erwerbstätige und Gewerbetreibende abwandern, ältere Menschen jedoch bleiben. Zwar gewährleistet der Föderalismus in Deutschland, dass eine gleichwertige Förderung aller Länder und Kommunen gegeben ist, doch durch abnehmende Wirtschaftskraft durch Fachkräftemangel und Transferleistungen zum Ausgleich geraten vor allem strukturschwache Regionen mehr und mehr in Bedrängnis.
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