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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist in dem Sinne wichtig, als dass sie neben dem System der gesetzlichen Altersvorsorge den Arbeitnehmern ein weiteres Angebot bezüglich späterer finanzieller Absicherung auch im Sinne von  Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung auf Basis des bestehenden Arbeitsverhältnisses machen kann.

Sie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, welche er gegebenenfalls auch nur einem bestimmten Personenkreis anbieten kann. Dabei haben Unternehmen mehrere Möglichkeiten – also Durchführungswege – ihren Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten bzw. diese zu organisieren.

Anreiz für den Betrieb stellen dabei die Steuerbegünstigungen seitens des  Staates dar, ebenso wie auch Mitarbeiter noch weiter motiviert werden können, wenn sie das Gefühl haben, das Unternehmen sorgt sich um sie auch über das Angestelltenverhältnis hinaus.

Verschiedene Durchführungswege

Je nach Durchführungsweg kann der Betrieb entweder die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebssonderausgaben geltend machen, was den zu versteuernden Gewinn mindert, oder auch pauschale Sozialversicherungsbeiträge sparen, sofern der Arbeitnehmer diesbezüglich freigestellt ist (Mini-Jobber).

In jedem Fall muss das Unternehmen dem Arbeitnehmer gewährleisten, dass es auch bei Insolvenz dessen Rentenansprüche bedienen kann. Durch eine Insolvenzversicherung kann dies ebenso gewährleistet werden, wie das Unternehmen auch entscheiden kann, die betriebliche Altersvorsorge beispielsweise in Form bestehender Pensionsverpflichtungen auf einen externen Pensionsfonds zu übertragen – was zugleich auch die gesetzlich geforderte Versorgungssicherheit gewährleistet. Weiterhin verspricht die Übertragung für den Betrieb einerseits Bilanzbefreiung und steuerfreie Auslagerung, andererseits auch eine Entlastung bezüglich des Verwaltungsaufwandes.

Ungeachtet der steuerlichen Vorteile für Betriebe bieten einige Unternehmen diese Form der Vorsorge dennoch nicht an. Weniger als die Kosten fürchten sie nämlich neben dem Mehr an Verwaltung auch die Tatsache, dass Arbeitnehmer auch bei Kündigung unter gewissen Umständen weiterhin Anspruch auf die betriebliche Rente haben. "Unverfallbar" werden die Ansprüche des Arbeitsnehmers nämlich in jedem Fall, wenn er/sie fünf Jahre eingezahlt hat und mindestens 30 Jahre alt ist. Unter diesen Vorraussetzungen ist es sogar möglich, dass erworbene Versorgungsansprüche vom alten auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Dies setzt ein beiderseitiges Einvernehmen voraus.

Anders als bei der privaten Rentenversicherung kann der Arbeitnehmer keine Beträge vorzeitig aus der betrieblichen Altersvorsorge entnehmen und auch nicht auf eine Kapitalabfindung bestehen (Ausnahme bildet hier die Unterstützungskasse). Regelmäßige Zahlungen finden erst bei Rentenantritt statt und gelten bis zum Ableben des Versicherungsnehmers.

... Versorgungslücke Sicherheit der betrieblichen Altersvorsorge ...

Einen Vergleich sowie ein individuelles Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge können Sie sich über das nachfolgende Formular ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Leadbörse der Finads GmbH sowie daran angeschlossene, nach §34d GewO zugelassene Versicherungsmakler):

Ein Service von ccfs Altersvorsorge Vergleiche

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