Generationenvertrag
Rentenformel
Versicherungspflicht
Versorgungssicherheit
Versorgungslücke
Sicherheit der BAV
Vor- und Nachteile der BAV
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Direktversicherung
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Fonds
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Abgeltungssteuer
Besteuerung von Lebensvers.
Sonderausgabenabzug
Nachgelagerte Besteuerung
Abgeltungssteuer
Die zum 01.Januar 2009 in Kraft getretene Abgeltungsteuer sieht vor, dass alle Einkünfte aus Zinserträgen, Dividenden und Gewinnen aus Anteilsverkäufen pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Soli-Zuschlag und evtl. Kirchensteuer versteuert werden müssen.
Dabei führt das depotführende Kreditinstitut die fälligen Beträge direkt vom Konto an das Finanzamt ab. Wessen Steuersatz unter diesen 25 Prozent (hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer) liegt, der kann mit der Einkommenssteuererklärung zu viel bezahlte Steuern zurückholen.
Weiterhin können Sparrepauschbeträge in Form von Freistellungsaufträgen geltend gemacht werden , so dass maximal 801 Euro/1602 Euro (Alleinstehend/Verheiratet) an Kapitaleinkünften pro Jahr steuerfrei bleiben können.
In Bezug auf die Altersvorsorge bedeutet dies, dass all jene, die in Aktien, Fonds oder Immobilien investiert haben, alle Investmentgewinne, die aus nach dem 31.12.2008 erworbenen Investments stammen, mit 25 Prozent besteuern lassen müssen. Es existiert die Möglichkeit, so genannte Altverluste, also Verluste, die man bei Veräußerungsgeschäften (Aktien- und Fondsanteilverkäufen, etc.) vor dem 01.01.2009 erlitten hat, in einer Übergangszeit bis 2013 mit anfallenden und zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Für Gewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen, bei denen die entsprechenden Wertpapiere vor dem 1. Januar 2009 erworben und mindestens zwölf Monate im Depot gehalten wurden, gilt nach wie vor, dass die daraus erzielten Gewinne steuerfrei vereinnahmt werden können.
Nur Ertragsanteile betroffen
Bezüglich Kapitallebensversicherungen und auch privaten Rentenversicherungen gilt, dass diese natürlich nur den Ertragsteil – also nicht die tatsächlich eingezahlten Beiträge, sondern die Gewinne aus Dividenden, Zinsen, etc. – versteuern müssen. Dies jedoch nicht zu 25 Prozent, sondern zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz, wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre Bestand hatte und nicht vor dem 60.Lebensjahr des jeweiligen Versicherungsnehmers fällig wird, wie sie auch unbedingt vor 2005 abgeschlossen sein worden muss.
Für Bausparer bedeutet die Abgeltungssteuer vor allem, dass durch anfallende Abgeltungssteuer auf Guthabenszinsen die Mindestbausparsumme langsamer erreicht wird und die Zuteilung damit länger auf sich warten lässt.
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